Wir haben in Deutschland eine strenge Trinkwasserverordnung und von einem „Muss“ sollte hier nicht die Rede sein. In der Trinkwasserverordnung kann jedoch nur ein gewisser Teil an möglichen Stoffen (ca. 55) berücksichtigt werden und es gibt nachweislich viele anerkannte Stoffe für die es in der Verordnung keine Grenzwerte gibt. Bestimmte Medikamentenrückstände, Asbestfasern oder polare Pestizide, die sogar hormonähnliche Wirkungen haben können, gehören zu den unerwünschten Stoffen in unserem Trinkwasser ohne Grenzwert. In welche Mengen diese Stoffe zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann momentan niemand begründet festlegen, auch ob es zu Wechselwirkungen kommen kann ist ungewiss. Fakt ist, dass Grenzwerte z.B. mittels Tierversuchen ermittelt und auf erwachsene Menschen hochgerechnet werden, was zu mehr theoretischen als praktisch sinnvollen Grenzen führt.