„(…) Das Verfahren der Festlegung von Grenzwerten ist ebenso umstritten wie viele Grenzwerte selbst, da z.B. Wissenschaftler unterschiedliche Einschätzungen der Schädlichkeit bestimmter Schadstoffe haben und Grenzwerte politisch ausgehandelte Kompromisse darstellen zwischen ökologisch und gesundheitlich (toxikologisch) Gebotenem, technisch Möglichem, finanziell Tragbarem, wirtschaftlich und politisch (auch international) Vertretbarem (…)“. Quelle: Brockhaus-Lexikon